Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten mit dem eigenen Auto, dem Velo oder dem ÖV entstanden sein. Beim Verrechnen der Fahrtkosten gibt es einige Details zu berücksichtigen. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht immer zulässig und müssen festgelegte Bedingungen erfüllen. Ausserdem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.